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Förderungen

Welche Förderungen gibt es und wie komme ich dazu?

Dank Förderung zur besten haustechnik

In Österreich werden viele bauliche Maßnahmen, die bestimmten Vorgaben entsprechen, von der öffentlichen Hand gefördert. Je nach Bundesland werden verschiedene Techniken mit ökologischer oder energiesparender Ausrichtung unterstützt.

 

Beispiele sind:

 

  • Thermische Solaranlagen
    Kontrollierte Wohnraumlüftungen
    Einbau einer Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen
    Photovoltaikanlagen
    Barrierefreie Bauweise
    Biomasseanlagen
    Hocheffizente Wärmepumpen

 

Sowohl beim Neubau als auch bei Sanierungen lohnt es sich, einen Überblick über die aktuellen Förderangebote zu verschaffen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Wir beraten Sie, welche Unterstützung für Ihr Projekt in Frage kommt und welche Kriterien und Vorgaben erfüllt werden müssen. Sie können aber auch unsere neue Fördermitteldatenbank benutzen, diese wird immer aktuell gehalten und umfasst alle Förderungen von Bund, Land bis hin zur eigenen Gemeinde.

 


Mehr Informationen:

 

Fördermittel Datenbank

kesseltausch 2026

Mit der Aktion „Kesseltausch“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.


Die Registrierung und Antragstellung ist ab dem 24.11.2025 möglich und gilt Rückwirkend bis 3.10.2025. Die Förderung ist in Form eines nicht rückzahlbaren, pauschalen Investitionskostenzuschusses und ist mit maximal 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

 

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- /Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (das heißt Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25 % unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.

 

Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie hohe Förderungen für die Umrüstung Ihrer alten Heizungsanlage!

 

ACHTUNG:

Für die Registrierung und Antragstellung benötigen Sie bereits ein Energieberatungsformular.

Die Energieberatung kann vor Ort, per Telefon oder einfach auf digitalem Weg erfolgen.


Mehr Informationen:

 

Zur Förderung

Handwerkerbonus

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

 

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 15% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückbekommen.

 

Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.

 

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

 

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden. 

 

Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie die höchsten Förderungen die es jemals gab bei der Umrüstung Ihrer alten Heizungsanlage!


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Zur Förderung

Sauber Heizen für alle

Mit „Sauber heizen für alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.


Die Bundesförderung für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung
möglicher Zuschläge und abhängig von der neu installierten Technologie berechnet und ist mit maximal 100 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

 

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

 

Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie die höchsten Förderungen die es jemals gab bei der Umrüstung Ihrer alten Heizungsanlage!

 

Sollten Sie sich bereits vor Beendigung der Förderaktion die Zusage Ihrer Förderung erhalten haben ist Ihre Förderung weiterhin aufrecht und kann bis zu max. 12 Monate nach Zusage genutzt werden.


Mehr Informationen:

 

Zur Förderung

Unser Qualitätsversprechen

Wir sind Meisterbetrieb

Gütesiegel

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf von einem Unternehmen geführt werden,
dessen Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfungen erfolgreich abgelegt hat.

 

Heizungstechnik

Wir sind staatlich geprüft

Gütesiegel

Das Gütesiegel "staatlich geprüft" darf nur von Unternehmen geführt werden, welche eine staatliche Befähigungsprüfung mit Qualifikationserfordernis erfolgreich abgelegt haben.

 

 

Gas- und Sanitärtechnik